Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma JANBOX Jan Mazur gültig ab 08.10.2021.

§ 1. Anwendungsbereich der Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren, die von der Firma JANBOX Jan Mazur mit Sitz in Buków, Nr. 149, 32-031 Mogilany, USt-IdNr. 6791075723, nachstehend JANBOX genannt, hergestellt werden.
  2. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen schließen die Anwendung allgemeiner Liefer-/Einkaufsbedingungen des Käufers aus, auch wenn ihre Anwendung nicht bestritten wurde. Eine stillschweigende Anerkennung der allgemeinen Bedingungen des Käufers durch konkludentes Verhalten wird ausgeschlossen.
  3. Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ein integraler Bestandteil aller Verkaufsverträge, die von JANBOX geschlossen werden, einschließlich Auftragsbestätigung oder Proforma-Rechnung von JANBOX.

§ 2. Auftragserteilung und Vertragsabschluss

  1. Der Käufer akzeptiert bei Auftragserteilung (per E-Mail, Fax, Annahme der Proforma-Rechnung oder auf andere Weise) das Handelsangebot und bestätigt die Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
  2. Bei mündlicher oder telefonischer Auftragserteilung akzeptiert der Käufer das Risiko von Fehlern und Unstimmigkeiten, die sich aus dieser Art der Kommunikation ergeben können (Produktspezifikationen: Abmessungen, Menge, Rohstoffart, Verpackungsart, Palettierung usw.). Dadurch wird das Recht des Käufers auf Reklamation ausgeschlossen, mit Ausnahme von qualitativen Reklamationen.
  3. Die von JANBOX erstellten Handelsangebote haben ausschließlich informativen Charakter, während Muster der fertigen Produkte und Rohstoffe nur als Anschauungsmaterialien betrachtet werden sollten.
  4. Ein Vertrag kommt auf der Grundlage der Bestellung des Käufers zustande. Die Wirksamkeit und Gültigkeit der Bestellung des Käufers erfordert deren schriftliche Bestätigung durch JANBOX (elektronisch, per Fax oder schriftlich). Diese AGB sind für JANBOX und den Käufer bindend, sofern die Parteien keinen abweichenden Vertrag abschließen.
  5. Mangels Akzeptanz der Auftragsbestätigung durch JANBOX nach Erhalt der Bestellung oder mangels ausdrücklicher Akzeptanz von Änderungen durch JANBOX in den Bestellbedingungen des Käufers bedeutet dies eine Ablehnung der Bestellung. In diesem Fall hat der Käufer keinerlei Ansprüche gegen JANBOX im Zusammenhang mit der übermittelten Bestellung. Die Auftragsbestätigung wird dem Käufer per E-Mail, Fax oder Post zugesandt.
  6. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind ein integraler Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages.

§ 3. Preis und Zahlungsbedingungen

    1. Die Zahlung für die Ware sollte innerhalb der in Tagen festgelegten Frist ab dem Rechnungsdatum erfolgen.
    2. Als Zahlungsdatum gilt der Tag, an dem der Betrag für die bestellte Ware zusammen mit eventuellen zusätzlichen Gebühren auf das Bankkonto von JANBOX gemäß der Umsatzsteuerrechnung eingegangen ist.
    3. Im Falle einer Verzögerung der Zahlung seitens des Käufers für die gelieferte oder bestellte Ware hat JANBOX das Recht, gesetzliche Verzugszinsen für den Verzug in Geschäftstransaktionen sowie andere Kosten (einschließlich Gerichtskosten, Vollstreckungskosten, Prozessvertretung, Inkasso) zu verlangen.
    4. JANBOX kann die Lieferung der Ware von der Vorauszahlung durch den Käufer abhängig machen, sofern dies aus dem Inhalt der Bestellbestätigung hervorgeht.
    5. Das Eigentumsrecht an den Waren geht erst nach vollständiger Zahlung für die bestellte Ware auf den Käufer über. Wenn die Zahlung nicht innerhalb der festgelegten Frist erfolgt, kann JANBOX die Rückgabe der gelieferten Ware verlangen. Darüber hinaus ist JANBOX berechtigt, eine Entschädigung zu verlangen, wenn diese Ware bereits verbraucht oder beschädigt wurde.
    6. Im Falle einer Reklamation ist der Käufer nicht berechtigt, die Zahlung für die gesamte oder einen Teil der gelieferten Ware zurückzuhalten.
    7. Der zwischen den Parteien vereinbarte Preis kann einer Neuverhandlung unterliegen, wenn Umstände vorliegen, die zu einer erheblichen Änderung der Produktionskosten führen (einschließlich Rohstoffkosten, Energiekosten, Arbeitskosten und anderen). In einem solchen Fall wird JANBOX den Käufer schriftlich oder per E-Mail mindestens 14 Tage vor der Änderung über die zu erwartende Preisanpassung informieren. Der Käufer sollte die vorgeschlagene Preisänderung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung bestätigen. Wenn der Käufer eine solche Bestätigung nicht übermittelt, endet der Vertrag ohne rechtliche Konsequenzen für JANBOX.

§ 4. Auftragsabwicklung

  1. Die Lieferzeit für die Bestellung wird individuell festgelegt und hängt vom Grad der Komplexität des Auftrags und anderen externen Faktoren ab, die unabhängig von JANBOX sind (z. B. Verfügbarkeit von Karton auf dem Markt).
  2. Wenn JANBOX aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, die Bestellung auszuführen, hat der Käufer kein Recht auf Schadensersatz oder Ansprüche auf Schadenswiedergutmachung aufgrund der Nichterfüllung der Bestellung. JANBOX informiert den Käufer unverzüglich über die Umstände, die zu der oben beschriebenen Situation geführt haben. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Störungen bei der Lieferung von Rohstoffen und Werkzeugen, die für die Auftragsabwicklung erforderlich sind, nicht durch JANBOX verursachte Probleme im Betriebsablauf, behördliche Anordnungen, die sich auf die Tätigkeit von JANBOX auswirken, Naturkatastrophen sowie Einschränkungen oder Ausfall der Stromversorgung.
  3. Die für die Auftragsabwicklung erforderlichen Stanzformen, deren Kosten vom Käufer getragen werden, bleiben im Eigentum des Käufers und werden von JANBOX gelagert, sofern nicht anders vereinbart.
  4. Falls eine Stanzform für einen Zeitraum von mehr als 18 Monaten nicht verwendet wird, sendet JANBOX dem Käufer eine schriftliche Aufforderung per E-Mail zur Entscheidung über die Abholung durch den Käufer oder zur Entsorgung der Stanzform. Wenn der Käufer innerhalb von 30 Tagen nicht auf die Anfrage reagiert, wird die Stanzform entsorgt.
  5. Die Verwendung einer Stanzform über einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren kann eine Regeneration erforderlich machen. In einem solchen Fall trägt der Käufer die Kosten dafür.
  6. Klischees, die für die Auftragsabwicklung erforderlich sind, werden für einen Zeitraum von 1 Jahr gelagert. Nach Ablauf dieser Frist verlieren sie ihre Gebrauchseigenschaften und müssen erneut hergestellt werden. Wenn der Käufer die Klischees während des genannten Zeitraums nicht verwendet, werden sie entsorgt.
  7. Die Toleranz für die Abmessungen der hergestellten Verpackungen beträgt +/- 5%, und für die Kartonstärke +/- 7%.
  8. Die Toleranz für die Anzahl der produzierten Packstücke beträgt +/- 15%.
  9. JANBOX garantiert keine Farbgleichheit des für die Verpackungsproduktion verwendeten Kartons.
  10. Die Abmessungen der Verpackungen werden in folgender Reihenfolge angegeben: Länge, Breite, Höhe. Die Maßeinheit ist Millimeter. Sofern nicht anders vereinbart, betrachtet JANBOX die vom Käufer angegebenen Abmessungen als Innendimensionen.

§ 5. Lieferbedingungen

      1. Der Käufer holt die Ware im Lager von JANBOX ab, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
      2. Der Käufer ist verpflichtet, JANBOX über jede Änderung seines Firmensitzes oder Lieferadresse zu informieren. Das Fehlen dieser Mitteilung führt dazu, dass Lieferungen an die in Vertrag, Bestellung oder anderen Dokumenten angegebene Adresse als erfolgt gelten.
      3. Wenn der Käufer aus Gründen, die in seiner Verantwortung liegen, nicht in der Lage ist, die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt zu liefern oder abzuholen, wird die Ware im Lager von JANBOX oder in einem Lager Dritter gelagert. In einem solchen Fall trägt der Käufer die Kosten und das Risiko der Lagerung.
      4. Lagerkosten werden gemäß § 4 Punkt 3 ab dem 15. Tag nach dem geplanten Lieferdatum berechnet und betragen 0,3% des Nettowarenwerts pro Tag bei einer Lagerdauer von 15 bis 20 Tagen sowie 0,5% des Nettowarenwerts pro Tag bei einer Lagerdauer von über 20 Tagen.
      5. Die von JANBOX gelieferte Menge an Waren kann sich um +/- 10% von der bestellten Menge für jeden Produktartikel unterscheiden. Eine solche Lieferung gilt als ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragsbestimmungen, und der Käufer ist verpflichtet, die Ware anzunehmen.
      6. Die Liefertermine gemäß Auftragsbestätigung dienen nur zur Information. Jede Verzögerung seitens JANBOX berechtigt den Käufer nicht zur Forderung von Schadensersatz oder zur Kündigung des Vertrags. Unabhängig davon wird JANBOX alle Anstrengungen unternehmen, um die Bestellungen gemäß den vereinbarten Terminen abzuwickeln.
      7. JANBOX ist berechtigt, die Lieferung von Waren bei Zahlungsverzug des Käufers für Vorauszahlung oder den gesamten Warenpreis oder bei Zahlungsverzug für zuvor gelieferte Waren einzustellen.
      8. Teillieferungen sind zulässig.
      9. Die Lieferung wird jeweils durch die Unterschrift der von beiden Seiten bevollmächtigten Personen auf dem Liefernachweis bestätigt.
      10. Wenn JANBOX eine zuvor vereinbarte Lieferung ausführt und der Käufer signalisiert, dass er die bestellte Ware nicht abholen kann, trägt der Käufer die Transportkosten in beide Richtungen.
      11. Bei Lieferungen durch externe Unternehmen haftet JANBOX nicht für eventuelle Verzögerungen.
      12. Die Ware wird auf rückführbaren Paletten geliefert, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
      13. Wenn die Paletten nicht innerhalb von 3 Monaten zurückgegeben werden, trägt der Käufer die Kosten in Höhe von 35 PLN pro Palette und 100 PLN pro EURO-Palette.
      14. Bei Lieferungen im Rahmen einer „Offenen Bestellung“ (d. h. Produktion auf Bestellung und Lieferung nach Abruf des Käufers) beträgt die maximale Lagerzeit der Verpackungen im Lager von JANBOX 30 Tage ab dem Datum der Offenen Bestellung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Überschreitung dieser Frist durch den Käufer kann JANBOX nach Absprache mit dem Käufer eine der folgenden alternativen Lösungen anwenden: a) Die gesamte gelagerte Warenmenge wird zusammen mit einer Rechnung an den Käufer gesendet. b) Das Eigentumsrecht an der Ware geht auf den Käufer über, während die Ware weiterhin auf Kosten des Käufers gelagert wird. Die Kosten werden gemäß § 4 Punkt 4 berechnet.

§ 6. Reklamationen

  1. Reklamationen werden vom Käufer schriftlich eingereicht.
  2. Bei der Abholung der bestellten Ware ist der Käufer verpflichtet, die Übereinstimmung der Warenmenge mit den Versanddokumenten und der Bestellung zu überprüfen. Im Falle von Mengenabweichungen oder Transportschäden muss der Käufer eine schriftliche Erklärung abgeben.
  3. Wenn während des Transports Beschädigungen an der Ware festgestellt werden, sollte dieser Vorfall in Form einer Anmerkung auf dem Lieferschein dokumentiert und vom Lieferfahrer unterschrieben werden.
  4. Reklamationen, die vom Käufer nach Ablauf von 14 Tagen ab dem Lieferdatum eingereicht werden, werden von JANBOX nicht akzeptiert.

§ 7. Haftung der Parteien

  1. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in der Bestellung oder der JANBOX übermittelten Dokumentation enthaltenen Daten ist der Käufer verantwortlich.
  2. JANBOX haftet nicht gegenüber dem Käufer für entgangene Gewinne oder sonstige Schäden, die dem Käufer aufgrund einer Nichterfüllung des Vertrags/der Bedingungen oder einer unsachgemäßen Erfüllung entstehen.

§ 8. Höhere Gewalt

  1. Die Parteien haben das Recht, die Lieferung oder den Empfang der Ware bei Fällen höherer Gewalt auszusetzen. Als höhere Gewalt gelten externe Ereignisse, die unabhängig von der Partei sind, wie Unfälle und Störungen in der Produktionsanlage, Stromnetzstörungen, Arbeitskämpfe, außergewöhnliche Wetterbedingungen, die eine ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen unmöglich machen. In solchen Fällen erheben die Parteien keine Ansprüche gegeneinander.
  2. JANBOX haftet nicht für Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung, wenn diese durch Unterbrechungen im Produktionsprozess der Ware verursacht werden.

§ 9. Schlussbestimmungen

        1. Das polnische Recht ist ausschließlich für diese Bedingungen und Verträge zwischen den Parteien anwendbar. In Angelegenheiten, die nicht durch diese Bedingungen geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches entsprechend.
        2. Bei der Erstellung von Verträgen und Einkaufsbedingungen in polnischer und fremder Sprache ist die polnische Sprache die maßgebliche authentische Sprache des Vertrags. Bei Unterschieden zwischen der polnischen Version des Vertrags und einer fremdsprachigen Version hat die polnische Version Vorrang.
        3. Alle Angebote, Bestätigungen und Verträge unterliegen dem polnischen Recht und werden gemäß diesem interpretiert.
        4. Änderungen dieser Bedingungen sowie Änderungen von Verträgen zwischen den Parteien bedürfen der schriftlichen Form, um gültig zu sein.
        5. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen und auf ihnen beruhenden Verträgen werden von den sachlich zuständigen Gerichten am Sitz von JANBOX entschieden.
        6. Benachrichtigungen für den Verkäufer und den Käufer werden entsprechend an die auf der Rechnung des Verkäufers angegebenen Adressen der Parteien zugestellt.